Die auf den familiären Rahmen beschränkte Störung des Sozialverhaltens (F91.0) ist ausschließlich oder fast ausschließlich auf den häuslichen Rahmen oder auf die Beziehungen zu Mitgliedern der Kernfamilie bzw. der unmittelbaren Lebensgemeinschaft (etwa Wohngruppe in einem Kinderheim) beschränkt.

Für diese Störungskategorie müssen die allgemeinen Kriterien für F91 erfüllt sein. Auch schwer gestörte Eltern-Kind-Beziehungen sind für die Diagnose allein nicht ausreichend.

Ein eventuelles "Stehlen zu Hause" ist häufig auf Geld oder das Eigentum von einer oder zwei bestimmten Personen beschränkt. Es kann begleitet sein von vorsätzlich destruktivem Verhalten (beispielsweise Zerstören von Spielzeug oder Schmuck, Zerreißen von Kleidungsstücken, Schnitzen an Möbeln oder Zerstören wertvoller Gegenstände), ebenfalls meistens beschränkt auf bestimmte Familienmitglieder. Auch körperliche bzw. verbale "Gewalt" gegen Familienmitglieder (nicht jedoch gegen andere Personen) sowie auf den häuslichen Rahmen begrenztes Feuerlegen können die Diagnose begründen.