Laut Arzneimittel-Kompendium der Schweiz © (Stand: Oktober 2004) ist Risperdal indiziert:

"zur Behandlung der Schizophrenie und anderen psychotischen Störungen einschliesslich Erhaltungstherapie bei Patienten, die auf die Behandlung angesprochen haben, um dem Wiederauftreten der Erkrankung vorzubeugen;

als zeitlich limitierte pharmakotherapeutische Ergänzung zu gezielten gerontopsychiatrischen und pflegerischen Interventionen im Sinne einer Milieutherapie bei Patienten mit Demenz, bei welchen nichtkognitive Symptome wie Wahnvorstellungen oder Aggressivität (verbale Ausbrüche, physische Gewalt) vorhanden sind;

als Zusatztherapie zu Stimmungsstabilisatoren zur Behandlung akuter, manischer Episoden, welche mit bipolaren Störungen assoziiert sind. Diese Episoden sind charakterisiert durch Symptome wie gehobene, expansive oder reizbare Stimmung, Selbstüberschätzung, vermindertes Schlafbedürfnis, gehetztes Sprechen, Ideenflucht, Ablenkbarkeit oder eingeschränktes Urteilsvermögen mit sozial störendem oder aggressivem Verhalten. Nach Abklingen der akuten manischen Phase ist die Indikation zur Weiterbehandlung mit Risperdal zu reevaluieren;

zur symptomatischen Behandlung von Störungen des Sozialverhaltens, oppositionellem Trotzverhalten oder anderem sozial störenden Verhalten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit unterdurchschnittlicher intellektueller Leistungsfähigkeit oder mentaler Retardierung, welche destruktive Verhaltensweisen wie z. B. Aggressivität, Impulsivität und Selbstverletzung zeigen."